Künstlersozialkasse (KSK)

Als Web- und Grafikdesigner gehöre ich lt. dem Urteil (BSG) vom 7. Juli 2005 zu Gruppe der Künstler. Für Gestaltung & Optimierung von Webseiten, Flyer und weiteres muss der Auftraggeber deshalb die Künstlersozialabgaben abführen.

Tätigkeiten des Webdesigners

Meine Tätigkeiten umfassen vor allem:

  • Erstellung von Internetpräsenzen

Zudem kommt die Planung, Gestaltung und Beratung der Kunden hinzu. 

Die Künstlersozialabgabe wird für alle Leistungen von Webdesignern fällig. Auch wenn ich kein Mitglied der Künstlersozialkasse bin, müssen diese Beiträge vom Auftraggeber eigenständig abgeführt werden.

Durch die Tätigkeit als Einzelunternehmen bin ich ungebunden, Standortunabhängig und nicht Weisungsgebunden.

Was ist als Auftraggeber zu beachten?

Wenn man die künstlerische Leistung eines Web- als auch Grafikdesigner in Anspruch nimmt, muss eine kleine Abgabe ein die KSK gezahlt werden. Mehr Informationen gibt es hier: 

https://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/kuenstlersozialabgabe.html